Ehrenordnung der Freien Wählervereinigung Ubstadt-Weiher e.V.

§1

Die Freie Wählervereinigung Ubstadt-Weiher e.V. ehrt als Zeichen dankbarer Würdigung, besondere Verdienste ihrer Mitglieder. Die Ehrung erfolgt für langjährige Mitgliedschaft und für persönliche Leistungen, die dem Wohle der Freien Wählervereinigung Ubstadt-Weiher e.V. gedient und die deren Ansehen gefördert haben.

§2

Stufen der Auszeichnung

  1. Ehrung für langjährige Mitgliedschaft
    Mitglieder, die seit 10, 20, 25, 30, 40 oder 50 Jahren der Freien Wählervereinigung Ubstadt-Weiher e.V. angehören, erhalten für ihre Mitgliedschaft eine Urkunde. Die Urkunde enthält den Namen des Mitglieds, sowie die Dauer der Mitgliedschaft.
  2. Ehrung für besondere Verdienste
    Mitglieder, die sich in besonderer Weise für die Freie Wählervereinigung Ubstadt-Weiher e.V. verdient gemacht haben, können eine Urkunde für besondere Verdienste erhalten.
    Über die Ehrung für besondere Verdienste entscheidet der erweiterte Vorstand der Freien Wählervereinigung Ubstadt-Weiher e.V. Es wird eine Urkunde ausgestellt, die den Namen des Geehrten, eine Würdigung seiner besonderen Verdienste und das Datum des Vorstandsbeschlusses enthält.
  3. Ernennung zum Ehrenmitglied
    Mitglieder, die sich in herausragender Weise für die Freie Wählervereinigung Ubstadt-Weiher e.V. verdient gemacht haben, können zum Ehrenmitglied ernannt werden.
    Über die Ernennung zum Ehrenmitglied entscheidet der erweiterte Vorstand der Freien Wählervereinigung Ubstadt-Weiher e.V. Die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft erfolgt mittels einer Urkunde mit dem Namen des Geehrten, sowie einer Würdigung seiner besonderen Verdienste und das Datum des Vorstandsbeschlusses. Der Geehrte ist ab dem Zeitpunkt der Ernennung beitragsfrei zu stellen.

§3

Der erweiterte Vorstand behält sich im Einzelfall vor, über die in der Ehrenordnung genannten Verleihungsgrundsätze hinaus Mitglieder für besondere Verdienste um die Freie Wählervereinigung Ubstadt-Weiher e.V. zu ehren.

§4

Änderung der Ehrenordnung

Die Ehrenordnung der Freien Wählervereinigung Ubstadt-Weiher e.V. kann mit einfacher Mehrheit des erweiterten Vorstands gemäß Satzung geändert werden.

§5

Inkrafttreten

Die vorstehende Satzung wurde bei der Mitgliederversammlung am 22. März 2010 in Ubstadt-Weiher mit einfacher Mehrheit von den anwesenden Mitgliedern beschlossen und tritt ab sofort in Kraft.

Ubstadt-Weiher, den 22. März 2010

Michael Koch                                                                    Joachim Hartmann

1. Vorsitzender                                                                 2. Vorsitzender

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