100 Jahre Frauenwahlrecht

Am 30. November 1918 trat in Deutschland das Reichswahlgesetz in Kraft:

„Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen“.

Heute vor 100 Jahren, am 19. Januar 1919 konnten somit Frauen zum ersten Mal in Deutschland reichsweit wählen und gewählt werden, denn am 19. Januar 1919 fanden allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahlen zur verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung statt. 300 Frauen kandidierten. 37 Frauen – insgesamt gab es 423 Abgeordnete – werden schließlich gewählt.
Auf Landesebene ging es sogar früher: In Baden konnten Frauen erstmals am 5. Januar 1919 und in Württemberg erstmals am 12. Januar 1919 dieses demokratische Grundrecht ausüben.

In der heutigen Zeit ist es hierzulande nicht mehr vorstellbar, dass es mal anders war.
Wir von der Freien Wählervereinigung wünschen uns, dass auch künftig die Bürgerinnen zahlreich von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.
Durch das Frauenwahlrecht hat sich seit 1919 die aktive Rolle der Frau in der Politik positiv entwickelt und etabliert.
Seitdem bereichern Frauen die politische Diskussion und setzen neue Akzente, was auch unsere Gemeinderätinnen immer wieder beweisen.