Zu diesem Thema hat der Freie Wähler Landesverband Baden-Württemberg e.V. eine Pressemitteilung herausgegeben:


Absplitterung bei den Freien Wählern
Unter dieser Schlagzeile haben die BNN am 14. Januar über die Gründung einer Bezirksvereinigung Nordbaden der „Landesvereinigung der Freien Wähler Baden-Württemberg“ berichtet. Die Landesvereinigung hat den Status einer Partei und strebt an, an den Bundestagswahlen Teil zu nehmen. Mit der Gründung von Bezirksvereinigungen schafft sie dazu die organisatorischen Voraussetzungen.
Die im Kreistag vertretenen Freien Wähler und der Kreisverband der Freien Wähler des Landkreises Karlsruhe haben sich stets gegen die Teilnahme an Wahlen oberhalb der regionalen Ebene ausgesprochen und bekräftigen diese Position nach den eingetretenen Ereignissen. Sie lehnen die Ziele und das Vorgehen der „Landesvereinigung“ ab und wollen das bleiben, was sie immer waren: eine politische Kraft und nur dem örtlichen Wohl verpflichtet. Sie werden sich auch an eventuell erfolgenden Kandidatenaufstellungen nicht beteiligen und Kandidaten der „Landesvereinigung“ nicht unterstützen.
Die „Landesvereinigung“ wirbt derzeit mit dem Begriff „Doppelstrategie“ um die Unterstützung ihrer Pläne durch Mitglieder der Ortsverbände der Freien Wähler. Dass diese Werbung in Einzelfällen Erfolg hat, zeigt sich am Vorsitzenden der Freien Wähler Weingarten, der sich zum Vorsitzenden der neu gegründeten Bezirksvereinigung Nordbaden wählen ließ. Nach Meinung des Kreisverbandes und der Kreistagsfraktion ist eine solche Doppelstrategie nicht möglich. Die Politik der Freien Wähler muss verlässlich bleiben. Hier werden die Freien Wähler Weingarten wohl nicht umhin kommen, ihre Position zu klären und diese ihren Wählern auch zu vermitteln, die sie spätestens im Jahr 2014 bei den Kommunalwahlen danach fragen werden.
Freie Wähler Kreisverband Karlsruhe-Land e.V., 17.1.2013
Jürgen Herrmann    Rainer Oberacker
Vorsitzender           2. Vorsitzender

Die Freie Wählervereinigung Ubstadt-Weiher e.V. ist weder Mitglied im Landesverband noch in der Landesvereinigung. Der Vorstand schließt sich dennoch der oben dargelegten Meinung des Kreisverbandes an und verweist auf die eigene Vereinssatzung:
 „5. Mitgliedschaft in einer politischen Partei schließt die Mitgliedschaft in der Vereinigung der Freien Wähler (FWV) aus.“
Unser weiteres Vorgehen in dieser Causa wollen wir in den folgenden Bürgergesprächen und unserer Mitgliederversammlung mit unseren Mitgliedern diskutieren.

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